Jugendsozialarbeit, umfasst diejenigen Einrichtungen, Maßnahmen und Hilfen, die im Rahmen der Jugendhilfe auf die schulische, berufliche und soziale Integration junger Menschen abzielen. Adressaten von Jugendsozialarbeit sind nach § 13 KJHG sozial benachteiligte und individuell beeinträchtigte Jugendliche und junge Erwachsene, die durch sozial-, schul- und berufspädagogische Hilfen

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Quellenangabe
Brockhaus, Jugendsozialarbeit. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/jugendsozialarbeit