Kammer (Recht)
Kammer [althochdeutsch chamara, über lateinisch camera von griechisch kamára »Gewölbe«, »gewölbtes Gemach«, »Kammer«], Recht: 1) Gerichtswesen: der Spruchkörper eines Kollegialgerichts der ersten Instanz, zum Teil auch der Berufungsinstanz. In der ordentlichen Gerichtsbarkeit heißen die Spruchkörper bei den Landgerichten Kammer (Zivil- und Strafkammer, mitunter für besondere
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Quellenangabe
Brockhaus,
Kammer (Recht).
http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/kammer-recht