Kartellrecht, Oberbegriff für die im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, Abkürzung GWB (»Kartellgesetz«, zum 1. 7. 2005 novelliert), geregelten, gegen die Freiheit und Wirksamkeit des freien Marktgeschehens gerichteten Selbstbeschränkungen, Behinderungen und konzentrationsfördernden Zusammenschlüsse von Unternehmen. Das Kartellrecht im engeren Sinn betrifft das Verbot von wettbewerbsbeschränkenden Vereinbarungen zwischen Unternehmen. Zum Kartellrecht im weiteren Sinn eines Antibeschränkungsrechts zählt aber auch als zweite Säule die Kontrolle missbräuchlicher Behinderung von Konkurrenten, Abnehmern und Zulieferern (Missbrauchskontrolle) sowie als dritte Säule die präventive Kontrolle von die Vielfalt des Wettbewerbs

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Quellenangabe
Brockhaus, Kartellrecht. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/kartellrecht