Ketten|arbeitsverhältnis, Arbeitsverhältnis, das auf mehreren, zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber hintereinander geschlossenen befristeten Arbeitsverträgen beruht. Die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Sachgrund ist bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig. Bis zu dieser Gesamtdauer ist auch die dreimalige Verlängerung möglich. Dies gilt nicht, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder

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Quellenangabe
Brockhaus, Kettenarbeitsverhältnis. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/kettenarbeitsverhältnis