Rechtliche Bestimmungen zur Kinderarbeit sind auf internationaler Ebene die Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO), deren älteste bereits von 1919 (Konvention Nummer 5/1919) stammt. Sie legt für die Arbeit in Industriebetrieben ein Mindestalter von 14 Jahren fest. Das umfassendere Übereinkommen (Nummer 138) von 1973, das jedoch nur von 49 Staaten ratifiziert wurde,

(51 von 361 Wörtern)
Möchten Sie Zugriff auf den vollständigen Artikelinhalt?

Quellenangabe
Brockhaus, Rechtliche Bestimmungen. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/kinderarbeit/rechtliche-bestimmungen