Kinderbetreuungskosten, Einkommensteuerrecht: Aufwendungen, die Eltern für die Betreuung ihrer Kinder entstehen.

Abgesehen von besonderen Fällen (Krankheit oder Behinderung des Kindes) wurden Kinderbetreuungskosten bis 1998 nur bei erwerbstätigen Alleinerziehenden oder bei behinderten beziehungsweise kranken Eltern als außergewöhnliche Belastungen steuerlich berücksichtigt. Am 10. 11.1998 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass diese Regelung (ebenso wie die Regelungen zum Haushaltsfreibetrag) verfassungswidrig ist, weil sie in ehelicher Gemeinschaft lebende Eltern vom Abzug der bei Erwerbstätigkeit unvermeidbaren Kinderbetreuungskosten ausschließt und den Tatbestand unberücksichtigt lässt,

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Quellenangabe
Brockhaus, Kinderbetreuungskosten (Einkommensteuerrecht). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/kinderbetreuungskosten-einkommensteuerrecht