Kinderfreibetrag, ein Freibetrag im Rahmen der Einkommensteuer (§ 32 Absatz 6 Einkommensteuergesetz [EStG]): jährlich 2 394 € (seit 1. 1.

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Quellenangabe
Brockhaus, Kinderfreibetrag. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/kinderfreibetrag