Kindergeld, die vom Umfang her wichtigste staatliche Maßnahme des Kinderlasten­ausgleichs in Form einer direkten Geldzahlung.

Eltern und Elternteile, die unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind (also ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben), erhalten seit 1996 das Kindergeld als Steuervergütung nach dem Einkommensteuergesetz (§§ 62 ff. EStG ). Andere Personen (z. B. deutsche Arbeitnehmer, die bei Auslandsniederlassungen deutscher Unternehmen beschäftigt sind) können nach wie vor Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) erhalten.

Das monatliche Kindergeld beträgt (seit 1.1.2021) jeweils 219 € für das 1. und 2., 225 € für

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Quellenangabe
Brockhaus, Kindergeld. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/kindergeld