Kinderhandel, weltweit verbreitete Form der Kindesmisshandlung. Der Kinderhandel ist aufgrund des internationalen Abkommens zur Unterdrückung des Frauen- und Kinderhandels vom 30. 9. 1921 verboten. In Deutschland ist Kinderhandel strafbar gemäß § 236 StGB. Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe wird danach bestraft, wer sein noch nicht 18 Jahre altes

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Quellenangabe
Brockhaus, Kinderhandel. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/kinderhandel