Kirchenrecht, lateinisch Ius ecclesiasticum, die Gesamtheit der von den christlichen Kirchen zur Regelung des innerkirchlichen Lebens erlassenen Vorschriften. Im Unterschied zum Staatskirchenrecht ist das Kirchenrecht eigenständiges (nicht staatliches) Recht. Vom Selbstverständnis der einzelnen Kirche abhängig, ist das Kirchenrecht unterschiedlich ausgestaltet und greift

(42 von 294 Wörtern)
Möchten Sie Zugriff auf den vollständigen Artikelinhalt?

Quellenangabe
Brockhaus, Kirchenrecht. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/kirchenrecht