Klage, im gerichtlichen Verfahren (mit Ausnahme des Strafprozesses, Anklage, Privatklage) das Gesuch um Gewährung von Rechtsschutz durch richterliche Entscheidung. Die Klage ist beim Gericht in Form eines Schriftsatzes einzureichen, der im Verfahren vor dem Landgericht und in bestimmten amtsgerichtlichen Verfahren vor dem Familiengericht von einem dort zugelassenen Rechtsanwalt abgefasst und unterschrieben sein muss. Nach verschiedenen Verfahrensordnungen ist auch das Einreichen von elektronischen Dokumenten möglich, sofern die technischen Voraussetzungen dafür geschaffen sind. Im Amtsgerichts-, Arbeits-, Sozial-, Verwaltungs- und Finanzgerichtsprozess kann die

(80 von 713 Wörtern)
Möchten Sie Zugriff auf den vollständigen Artikelinhalt?

Quellenangabe
Brockhaus, Klage. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/klage