Kompensationsgeschäft, Außenwirtschaft: Gegengeschäft, Gegenseitigkeitsgeschäft, Kopplungsgeschäft, vertragliche Vereinbarung, bei der ein Import- mit einem Exportgeschäft verknüpft wird. Kompensationsgeschäfte umfassen in der Regel zwei getrennte Verträge, die unabhängig voneinander abgewickelt und in konvertibler Währung erfüllt werden. Internationale Kompensationsgeschäfte werden auch als Countertrade bezeichnet. Man unterscheidet zwischen Voll-, Teil- und Überkompensation. Bei der Vollkompensation gleichen sich die Warenströme wertmäßig vollkommen aus,

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Quellenangabe
Brockhaus, Kompensationsgeschäft (Außenwirtschaft). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/kompensationsgeschäft-aussenwirtschaft