Kompetenzkompetenz, Staatsrecht: Kompetenz zur Entscheidung über die Kompetenz; in einem Bundesstaat die Befugnis des Gesamtstaats, seine eigene Zuständigkeit zu bestimmen. Eine Kompetenzkompetenz des Bundes zur gestaltenden (d. h. nicht nur die

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Quellenangabe
Brockhaus, Kompetenzkompetenz (Staatsrecht). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/kompetenzkompetenz-staatsrecht