Ziele: Die konjunkturpolitische Zielsetzung ist in Deutschland formal als gesamtwirtschaftliches Gleichgewicht zur verfassungsrechtlichen Norm (Artikel 109, 115 GG) erhoben und in § 1 Stabilitätsgesetz konkretisiert worden. Bund und Länder sind gehalten, bei politischen Maßnahmen die »Stabilität des Preisniveaus«, einen »hohen Beschäftigungsstand« und das »außenwirtschaftliche Gleichgewicht« zu beachten. Damit kommt der Verstetigung des Wirtschaftsprozesses (im Sinne einer Verminderung von Über- beziehungsweise Unterauslastung des Produktionspotenzials) ein hoher Stellenwert zu. Gleichwohl entstehen drei Probleme.

Zum Ersten müssen die Ziele konkretisiert werden, d. h., es stellt sich die

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Quellenangabe
Brockhaus, Konjunkturpolitik. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/konjunktur/konjunkturpolitik