Konjunkturrat für die öffentliche Hand
Konjunktur|rat für die öffentliche Hand, 1967 aufgrund § 18 Stabilitätsgesetz eingeführtes Gremium, das die zur Erreichung der konjunkturpolitischen Ziele erforderlichen
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Quellenangabe
Brockhaus,
Konjunkturrat für die öffentliche Hand.
http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/konjunkturrat-fur-die-öffentliche-hand