Konsumgenossenschaften, Konsumvereine, nach § 1 Genossenschaftsgesetz »Vereine zum gemeinschaftlichen Einkauf von Lebens- oder Wirtschaftsbedürfnissen im Großen und Ablass im Kleinen«. Konsumgenossenschaften entstanden als hilfswirtschaftliche Einrichtungen privater Haushalte mit dem Ziel, die Beschaffungskonditionen für Güter des täglichen Bedarfs zu verbessern. Die erste Konsumgenossenschaft wurde 1844 in Großbritannien durch die Rochdale Society of Equitable Pioneers (Redliche Pioniere von Rochdale) gegründet. Die Rochdaler Prinzipien umfassten neben der wirtschaftlichen

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Quellenangabe
Brockhaus, Konsumgenossenschaften. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/konsumgenossenschaften