Kontaktsperre, Unterbrechung jeder Verbindung eines Straf- oder Untersuchungsgefangenen mit anderen Gefangenen und der Außenwelt einschließlich des schriftlichen oder mündlichen Verkehrs mit dem Verteidiger (§§ 31–38 des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz, eingefügt durch Gesetz vom 30. 9.

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Quellenangabe
Brockhaus, Kontaktsperre. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/kontaktsperre