Konterbande (Völkerrecht)
Konterbande [französisch »Schmuggelgut«, von italienisch contra bando »gegen die Verordnung«] die, -, allgemein: Banngut (Schmuggelware). Im Völkerrecht: Warengattungen, deren Zuführung an einen Gegner auf feindlichen oder neutralen Schiffen ein Krieg
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Quellenangabe
Brockhaus,
Konterbande (Völkerrecht).
http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/konterbande-völkerrecht