Kontrahierungszwang, gesetzliche Verpflichtung zum Abschluss eines privatrechtlichen Vertrags. Kontrahierungszwang besteht insbesondere für Unternehmen der Verkehrswirtschaft, und zwar für öffentliche wie für

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Quellenangabe
Brockhaus, Kontrahierungszwang. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/kontrahierungszwang