konzertierte Aktion [zu französisch concerter »verabreden«], Wirtschaft und Politik: nach § 3 Stabilitätsgesetz das aufeinander abgestimmte Verhalten der Gebietskörperschaften (Bund, Länder) sowie der Tarifparteien (Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände) zur Erreichung der gesamtwirtschaftlichen Ziele Preisniveaustabilität,

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Quellenangabe
Brockhaus, konzertierte Aktion (Wirtschaft). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/konzertierte-aktion-wirtschaft