Kostendeckungsprinzip, der besonders im Kommunalabgabenrecht geltende Grundsatz, demzufolge die Gesamteinnahmen aus Gebühren oder Beiträgen nicht höher sein dürfen als die tatsächlichen Kosten der Einrichtung oder Anlage, die den

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Quellenangabe
Brockhaus, Kostendeckungsprinzip. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/kostendeckungsprinzip