Kraftfahrzeug, Abkürzung Kfz, nach der Legaldefinition des § 1 Absatz 2 StVG sind Kraftfahrzeuge »Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein«. Sie werden in der ISO 3883 und DIN 70 010 (»Systematik der Straßenfahrzeuge«) unterteilt in einspurige Kraftfahrzeuge (Krafträder) und mehrspurige Kraftfahrzeuge, vor allem Personenkraftwagen (Pkw), Nutzkraftwagen (Nkw) und Züge. Zu den Nkw gehören Lastkraftwagen (Lkw), Speziallastkraftwagen (z.B. Feuerwehrfahrzeuge), Kraftomnibusse (KOB) und Zugmaschinen.

Rechtsgrundlagen für Zulassung und Verkehr von Kraftfahrzeugen sind in Deutschland das Straßenverkehrsgesetz (StVG) vom 19. 12.

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Quellenangabe
Brockhaus, Kraftfahrzeug. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/kraftfahrzeug