Kraftfahrzeugbeleuchtung, Gesamtheit der Beleuchtungseinrichtungen eines Kraftfahrzeugs (Kfz) zur Beleuchtung der Fahrbahn, zur Kennzeichnung des Fahrzeugs oder Fahrzeugverhaltens sowie zur Innen- und Instrumentenbeleuchtung. Vorschriften über Anzahl, Anordnung, Stärke, Farbe, System u. a. der (äußeren) Kraftfahrzeugbeleuchtung sind in Deutschland in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in den §§ 49 a bis 54 festgelegt. Zur Ausleuchtung der Fahrbahn dienen die Scheinwerfer, die einstellbar und bei Mehrspurfahrzeugen paarweise sein müssen und nur weißes

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Quellenangabe
Brockhaus, Kraftfahrzeugbeleuchtung. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/kraftfahrzeugbeleuchtung