Kraftfahrzeugsteuer, eine Steuer auf das Halten von Kraftfahrzeugen (Kfz) oder Kfz-Anhängern zum Verkehr auf öffentlichen Straßen (ohne Rücksicht auf die tatsächliche Benutzung). Die Steuerpflicht beginnt mit der Zulassung und endet mit der Abmeldung des Fahrzeugs. Das Aufkommen der Kraftfahrzeugsteuer (2017: 8,95 Mrd. €) fließt seit 1. 7. 2009 dem Bund und nicht mehr den Ländern zu.

Reformen der Kraftfahrzeugsteuer werden seit vielen Jahren diskutiert, wobei die Gewährleistung einer wegekostengerechten Belastung, Umweltaspekte und das Erhebungsverfahren im Vordergrund stehen.

Kfz-Steuer bei Zulassung

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Quellenangabe
Brockhaus, Kraftfahrzeugsteuer. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/kraftfahrzeugsteuer