Kriegs|opferversorgung, die Gesamtheit der vom Staat zu tragenden Versorgungsleistungen für Personen, die infolge von Krieg oder Wehr- beziehungsweise Zivildienst Gesundheitsschädigungen erlitten haben, beziehungsweise für deren Hinterbliebene, wenn der Beschädigte an den Folgen dieser Schädigungen gestorben ist.

In Deutschland ist die Kriegsopferversorgung im Gesetz über die Versorgung der Opfer des Krieges vom 20. 12. 1950 in der Fassung vom 22. 1. 1982 mit späteren Änderungen (Kurzbezeichnung Bundesversorgungsgesetz, BVG) geregelt. Durch Bezugnahme auf das BVG im Bundesgrenzschutz- (bzw. Bundespolizei-), Infektionsschutz-, Häftlingshilfe-, Opferentschädigungs-, Soldatenversorgungs- sowie

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Quellenangabe
Brockhaus, Kriegsopferversorgung. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/kriegsopferversorgung