Die am 22. 12. 1990 in Kraft getretene (und mehrfach revidierte) Verfassung definiert Kroatien als »einheitlichen, unteilbaren, demokratischen und sozialen Staat« sowie als »Nationalstaat des kroatischen Volkes und Staat der autochthonen nationalen Minderheiten«. Den Minderheiten wird Gleichberechtigung zugesichert, ihre Rechte werden u. a. auch durch das Verfassungsgesetz von 2002 garantiert.

Nach der Staatsform ist Kroatien eine parlamentarisch-demokratische Republik mit Mehrparteiensystem. Als Staatsoberhaupt und Oberbefehlshaber der Streitkräfte fungiert der auf 5 Jahre direkt gewählte Präsident (einmalige Wiederwahl

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Quellenangabe
Brockhaus, Politik. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/kroatien/staat-und-recht/verfassung