Krondomäne, dem Herrscher zur freien Verfügung unterstehende Ländereien (Krongut), Gerechtsame und daraus fließende Einnahmen, außerdem alle Gebiete, die der König als erledigte Lehen einzog und in

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Quellenangabe
Brockhaus, Krondomäne. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/krondomäne