Krönung, die feierliche Einsetzung eines Herrschers durch Aufsetzen der Krone, in der Regel verbunden mit religiöser Weihe (Salbung), Eid des Herrschers und Treueid (Huldigung) der Großen des Reichs, der Stände oder der Untertanen. Die Krönung ist entweder rechtsbegründend (konstitutiv) für den Erwerb des Herrscheramts oder nur ein Symbolakt, der den bereits vollzogenen Herrschaftsantritt bestätigt. Schon in den älteren Wahlmonarchien erhielt die Krönung mehr und mehr diesen Symbolcharakter. In Erbmonarchien wird das Herrscheramt unmittelbar mit dem Erbfall erworben, sodass die Krönung

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Quellenangabe
Brockhaus, Krönung. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/krönung