Künstlersozialversicherung, Teil der gesetzlichen Sozialversicherung, durch den auch selbstständige Künstler und Publizisten in die gesetzliche Rentenversicherung der Angestellten und die gesetzliche Krankenversicherung sowie (seit deren Schaffung zum 1. 1. 1995) die gesetzliche Pflegeversicherung einbezogen werden. Die gesetzliche Grundlage bildet das Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) vom 27. 7. 1981, das am 1. 1. 1983 in Kraft trat (neue Länder 1. 1. 1992). Der Künstlersozialversicherung liegt der Gedanke zugrunde, dass selbstständige Künstler und Publizisten in der Regel

(69 von 489 Wörtern)
Möchten Sie Zugriff auf den vollständigen Artikelinhalt?

Quellenangabe
Brockhaus, Künstlersozialversicherung. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/kunstlersozialversicherung