Ladenschluss, gesetzlich fixierter Zeitpunkt, zu dem Verkaufsstellen schließen; geregelt durch das zum Gewerberecht gehörende Ladenschlussgesetz des Bundes in der Fassung vom 2. 6. 2003. Im Rahmen der Föderalismusreform (in Kraft seit 1. 9. 2006) wurde nunmehr die Zuständigkeit für die Regelung des Ladenschlusses auf die Länder verlagert. In der überwiegenden Zahl der Länder wird die Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten an Werktagen diskutiert. Das Ladenschlussgesetz gilt aber als Bundesrecht

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Quellenangabe
Brockhaus, Ladenschluss. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/ladenschluss