Ladung, Recht: förmliche Aufforderung, vor einer Behörde, insbesondere vor einem Gericht, zu einem bestimmten Termin zu erscheinen. Im Zivilprozess erfolgt die Ladung stets von Amts wegen durch Zustellung an beide Parteien oder, wenn sie durch

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Quellenangabe
Brockhaus, Ladung (Recht). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/ladung-recht