Lagergeschäft, ein Rechtsgeschäft, das der gewerbsmäßigen Lagerung und Aufbewahrung von fremden Gütern durch einen Lagerhalter dient (§§ 467 ff. HGB, ergänzend gelten die §§ 688–699 BGB über die Verwahrung; von großer praktischer Bedeutung sind die in allgemeinen Geschäftsbedingungen, z. B. den Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen, Abkürzung

(42 von 286 Wörtern)
Möchten Sie Zugriff auf den vollständigen Artikelinhalt?

Quellenangabe
Brockhaus, Lagergeschäft. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/lagergeschäft