Landsknecht [eigentlich »ein im kaiserlichen Land angeworbener Soldat«; unter Anlehnung an Lanze], ursprünglich in Deutschland der zuweilen Kriegsdienst verrichtende Büttel, Gerichtsdiener und Gendarm zu Fuß oder zu Pferd, seit Beginn der Regierungszeit Maximilians I. Bezeichnung für die sich v. a. aus dem oberdeutschen Raum rekrutierenden Söldner. Mit der Aufstellung angeworbener Landsknechtstruppen versuchte Maximilian das ritterliche Lehnsaufgebot durch ein ebenso Kaiser und Reich ergebenes, jedoch zeitgemäßeres militärisches Instrument

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Quellenangabe
Brockhaus, Landsknecht. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/landsknecht