Lasten|ausgleich, der in der Bundesrepublik Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg zwischen den betroffenen und den nicht geschädigten Bevölkerungsteilen durchgeführte Ausgleich der Vermögensschäden und -verluste, die während des Krieges oder als dessen Folge (Vertreibung, Flucht, Evakuierung, Währungsreform) entstanden sind. Die in den früheren deutschen Ostgebieten (Oder-Neiße-Linie) verloren gegangenen Vermögen der Vertriebenen werden auf rd. 100 Mrd. Reichsmark (Abkürzung RM; damaliger Verkehrswert) geschätzt, die v. a. durch Luftangriffe im früheren Bundesgebiet entstandenen Sachschäden auf rd. 36 Mrd. RM und die durch die Währungsumstellung

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Quellenangabe
Brockhaus, Lastenausgleich. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/lastenausgleich