Lebensversicherung, Personenversicherung zur Deckung eines im Versicherungsfall beim Versicherungsnehmer entstehenden Geldbedarfs. Versicherungsfälle sind v. a. Tod der versicherten Person(en) oder Ablauf (Erleben) eines vereinbarten Termins. Durch den Versicherungsvertrag wird der Versicherer entweder zu einer einmaligen (Kapital-, Summenversicherung) oder zu einer regelmäßig wiederkehrenden (Rentenversicherung) Leistung verpflichtet.

Die Genehmigungspflicht für die Tarife in der Lebensversicherung wurden im Rahmen der Harmonisierung des europäischen Versicherungsbinnenmarktes mit Wirkung zum 29. 7. 1994 vollständig aufgehoben. Für die genehmigungspflichtigen Altverträge, die zuvor abgeschlossen wurden, bemisst sich die Beitragshöhe nach

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Quellenangabe
Brockhaus, Lebensversicherung. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/lebensversicherung