Leibrente, Recht: an das Leben einer Person gebundene Rente (§§ 759–761 BGB). Die Leistungspflicht wird durch Auslobung, Vermächtnis, Gesetz (insbesondere als Schadensersatz) oder

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Quellenangabe
Brockhaus, Leibrente (Recht). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/leibrente-recht