Leiche [althochdeutsch līh(h) »Körper«, »Leib(esgestalt)«], Leichnam, der Körper eines Menschen, im weiteren Sinn eines Lebewesens, nach dem Eintritt des Todes, solange der Gewebezusammenhang durch Fäulnis und Verwesung noch nicht vollständig aufgehoben ist.

Die kennzeichnenden Veränderungen werden durch das Erliegen des Stoffwechsels und sich anschließende Zersetzungserscheinungen hervorgerufen; sie sind

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Recht

Der Verstorbene ist vor der Bestattung von einem approbierten Arzt zu untersuchen (Leichenschau), der über die Todesursache eine Bescheinigung, den Leichenschauschein (Todesbescheinigung), ausstellt. Die Leichenschau soll so die Bestattung Scheintoter verhüten und verhindern, dass gewaltsam ums Leben Gekommene vor der Feststellung der Todesursache begraben werden. Sie soll unverzüglich nach Erhalt der Anzeige über den Todesfall durchgeführt werden. Die Todesbescheinigung enthält einen nicht vertraulichen Teil mit

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Literatur

Die ärztliche Leichenschau, hg. v. B. Madea 3(2013);
H. Gaedke: Handbuch des Friedhofs-
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Quellenangabe
Brockhaus, Leiche. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/leiche