Träger und Instrument sportlicher Leistungen ist die sportliche Bewegung (was allerdings augenscheinlich »bewegungsarme« Sportarten, wie z. B. das Scheibenschießen, nicht ausschließt). Die sportliche Bewegung wird zum ausdrücklichen Träger, wenn sie hinsichtlich ihres Ablaufs, Ausdrucks, der Darstellung und in Bezug auf das erreichte Ergebnis an Gütemaßstäben gemessen und entsprechend als gut oder schlecht, gelungen oder misslungen eingestuft werden

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Quellenangabe
Brockhaus, Rahmenbedingungen. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/leistungssport/rahmenbedingungen