Liquidation [lateinisch »das Flüssigmachen«] die, -/-en, Recht: die Abwicklung der Rechtsverhältnisse bei Auflösung einer Gesellschaft, eines Vereins oder einer Stiftung. Bei Kapitalgesellschaften ist die Liquidation im Interesse der Gläubiger zwingend

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Quellenangabe
Brockhaus, Liquidation (Recht). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/liquidation-recht