Unterschieden werden nach der Art der Lohnzahlung Geldlohn und Naturallohn. Letzterer kommt nur noch ergänzend zum Geldlohn und nur bei bestimmten Arbeitsverhältnissen vor, so in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Bergbau in Form des Deputats. Nach der wirtschaftlichen Bedeutung des Lohns für die Lebenshaltung des Arbeitnehmers unterscheiden sich Nominallohn, der sich im Geldbetrag ausdrückt, und Reallohn, der sich durch seine Kaufkraft bestimmt, d. h. durch die Gütermenge, die damit gekauft werden kann. Der Reallohn ist gleich dem Nominallohn, dividiert durch

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Quellenangabe
Brockhaus, Arten und Formen. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/lohn/arten-und-formen