Lohnpolitik, zielorientiertes Handeln von Unternehmensorganen (Geschäftsleitung, Betriebsrat), Verbandsorganen (Tarifparteien) oder staatlichen Institutionen zur Beeinflussung von Höhe, Entwicklung und Struktur der Löhne und Gehälter sowie zur Sicherung beziehungsweise Steigerung der Arbeitseinkommen und Beeinflussung ihrer Verteilung unter Berücksichtigung gesamtwirtschaftlicher Ziele (insbesondere eines möglichst hohen Beschäftigungsgrades beziehungsweise von Vollbeschäftigung).

In marktwirtschaftlich organisierten Wirtschaftssystemen liegt die Bestimmung des Nominallohnniveaus in der Hand von individuellen Arbeitnehmern und Unternehmen, von Betriebsrat und Unternehmensleitung oder der Tarifparteien (Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände), deren Tarifautonomie in Bezug auf staatliche Eingriffe

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Quellenangabe
Brockhaus, Lohnpolitik. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/lohnpolitik