Lombard [nach den Lombarden] der oder das, -(e)s/-e, Lombardgeschäft, ein Kreditgeschäft der Banken. Der Lombardkredit ist ein kurzfristiges, auf einen festen Betrag lautendes Darlehen, das durch Verpfändung marktgängiger, d. h. leicht realisierbarer, beweglicher Sachen oder Rechte besonders gesichert ist. Die Rechtsgrundlage des Lombards bilden die §§ 1204 ff. BGB. Dabei entscheidet der Kreditgeber darüber, welche Waren oder

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Quellenangabe
Brockhaus, Lombard. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/lombard-20