Lomé-Abkommen, Konventionen von Lomé, nach dem Ort der Unterzeichnung, der Hauptstadt Togos, benannte Abkommen zwischen den EU- und den AKP-Staaten über die wirtschaftliche Zusammenarbeit beider Ländergruppen mit einer Laufzeit von jeweils fünf beziehungsweise zehn Jahren. Rechtsgrundlage für die Lomé-Abkommen bildet der EG-Vertrag (Artikel 182–184), der vorsieht, solche außereuropäischen Länder zu assoziieren und wirtschaftlich zu fördern, die zu einem der EU-Staaten lang andauernde besondere Beziehungen unterhalten. Die Lomé-Abkommen lösten 1975 die Jaunde-Abkommen mit den Assoziierten Afrikanischen Staaten und Madagaskar (AASM) und das

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Quellenangabe
Brockhaus, Lomé-Abkommen. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/lome-abkommen