Luftrecht, das gesamte nationale und internationale Recht der Luftfahrt.

Verwaltungsrecht: Das Luftverkehrsgesetz (LuftVG) in der Fassung vom 10. 5. 2007 (mit zahlreichen Änderungen) geht von der Freiheit des Luftraums für Luftfahrzeuge aus, soweit sie nicht durch das Gesetz selbst oder andere Gesetze beschränkt ist (so genannte Magna Charta der Luftfahrt). Deutsche Luftfahrzeuge dürfen nur verkehren, wenn sie zum Luftverkehr zugelassen sind. Die Verkehrszulassung setzt eine Zulassung des Musters des Luftfahrzeugs (Musterzulassungsschein), den Nachweis der Verkehrssicherheit (nach der Prüfordnung für Luftgerät vom

(79 von 674 Wörtern)
Möchten Sie Zugriff auf den vollständigen Artikelinhalt?

Werke

Weiterführende Literatur:

F. Reuschle: Montrealer Abkommen (2005);
W. Schwenk: Handbuch des Luftverkehrsrechts (4
(11 von 11 Wörtern)

Quellenangabe
Brockhaus, Luftrecht. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/luftrecht