Länderfinanzen, Gesamtheit der Einnahmen und Ausgaben der Bundesländer eines Bundesstaates. In Deutschland ist der Grundsatz der Aufgaben- und Lastenverteilung in Artikel 104 a GG geregelt. Danach tragen die Länder grundsätzlich diejenigen Ausgaben, die sich aus der Wahrnehmung ihrer Aufgaben ergeben (Absatz 1). Handeln

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Quellenangabe
Brockhaus, Länderfinanzen. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/länderfinanzen