Löschung, Recht: die Beurkundung, dass ein in ein öffentliches Register eingetragenes Recht aufgehoben wird.

Nach § 875 BGB ist zur Aufhebung des Rechts an einem Grundstück neben der Erklärung des Berechtigten, dass er das Recht aufgebe, und der nach § 19 Grundbuchordnung (GBO) verfahrensrechtlich abzugebenden Löschungsbewilligung die

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Quellenangabe
Brockhaus, Löschung (Recht). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/löschung-recht