Mahnung, Recht: im Arbeitsrecht als Abmahnung die einseitige missbilligende Erklärung des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers bei Verstößen des Vertragspartners gegen arbeitsvertragliche Pflichten oder die kollektive Ordnung. Durch die Abmahnung soll der Vertragspartner auf die Verfehlung

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Quellenangabe
Brockhaus, Mahnung (Recht). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/mahnung-recht