Die Verfassung (Kapitel 4, Absatz 33) garantiert die Religionsfreiheit. Alle Religionsgemeinschaften sind rechtlich gleichgestellt und unterliegen der Pflicht der staatlichen Registrierung.

Letztverfügbaren Erhebungen zufolge bekennen sich

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Quellenangabe
Brockhaus, Religion. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/malawi/bevölkerung-und-religion/religion