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Politik

Nach der Verfassung (in Kraft seit 31.8.1957, seither mehrfach geändert) ist Malaysia eine föderative Wahlmonarchie im Commonwealth. Staatsoberhaupt und

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Nationalsymbole

Die Nationalflagge wurde 1950 erstmals gehisst und mehrfach geändert. In der heutigen Form ist sie seit 1963 in Gebrauch. Sie ist 14-fach in Rot und Weiß gestreift, im blauen Obereck trägt die Flagge

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Parteien

Die einflussreichste politische Kraft auf Bundesebene war bis 2018 das Parteienbündnis Barisan Nasional (BN; deutsch Nationale Front), dem 14 Parteien angehören. Die bedeutendsten

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Gewerkschaften

Wichtigste Dachverbände sind der Congress of Unions of Employees in the

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Militär

Die Gesamtstärke der Freiwilligenarmee beträgt rund 110 000, die der paramilitärischen Kräfte

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Verwaltung

Malaysia ist in 13 Bundesstaaten sowie die 3 Bundesterritorien Kuala Lumpur,

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Recht

Malaysia hat ein gemischtes Rechtssystem, das auf dem Common Law basiert. Das Strafrecht sowie wesentliche Elemente des

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Bildungswesen

Es besteht Schulpflicht im Alter von 6 bis 16 Jahren bei unentgeltlichem Unterricht bis zum 18. Lebensjahr an

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Medien

Die Medien werden durch einen rigiden gesetzlichen Rahmen eingeschränkt. Die Herausgabe periodischer Druckschriften ist genehmigungspflichtig; die jährlich vergebenen Lizenzen können jederzeit widerrufen werden. 

Presse: Tageszeitungen mit relativ

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Quellenangabe
Brockhaus, Politik und Recht. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/malaysia/staat-und-recht