marktbeherrschendes Unternehmen, Wettbewerbsrecht und -politik: Marktbeherrschung im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB, in der zum 1. 7. 2005 geänderten Fassung) liegt vor, wenn ein Unternehmen als Anbieter oder Nachfrager einer bestimmten Art von Waren oder von gewerblichen Leistungen ohne Wettbewerber ist (Monopolfall) oder keinem »wesentlichen Wettbewerb« ausgesetzt ist (Teilmonopol) beziehungsweise über eine im Verhältnis zu seinen Wettbewerbern »überragende Marktstellung« verfügt (marktstarkes oder dominierendes Unternehmen). Von der Marktmacht

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Quellenangabe
Brockhaus, marktbeherrschendes Unternehmen (Wettbewerbsrecht und -politik). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/marktbeherrschendes-unternehmen-wettbewerbsrecht-und-politik